Ordnung für die Phänotyp-Beurteilung des Nova Scotia Duck Tolling Retriever Club Deutschland e.V. (TCD)
§ 1 Zweck der Phänotyp-Beurteilung
1. Zweck der Phänotyp-Beurteilung ist es, nur dem Standard entsprechende und gesunde Toller zur Zuchtverwendung zuzulassen, die sozial sicher sind, ein ungestörtes Sozialverhalten Artgenossen und Menschen gegenüber zeigen und weder Ausfälle einerseits noch Übersteigerungen andererseits im Bereich bestimmter Funktionskreise aufweisen.
2. Es sollte möglichst jeder in Deutschland lebende Toller, der im TCD zur Zucht eingesetzt wird, eine Phänotyp-Beurteilung nachweisen. Auch die Teilnahme von nicht zur Zucht eingesetzten Tollern an der Phänotyp-Beurteilung hat einen hohen züchterischen Wert (Überprüfungvon Nachkommen etc.).
§ 2 Durchführung der Phänotyp-Beurteilung
1. Eine Phänotyp-Beurteilung kann alleine oder in Verbindung mit einer Ausstellung/Zuchtschau des TCD stattfinden.
2. Phänotyp-Beurteilungen dürfen nur von FCI-anerkannten Spezialzuchtrichtern / Allgemeinrichtern / Gruppenrichtern abgenommen werden. Ein Richter darf pro Tag bei max. 30 Hunden die Phänotyp-Beurteilung abnehmen.
3. Ein Mitglied der Zuchtkommission des TCD (oder ein eingewiesener Helfer) unterstützt den Richter bei seiner Tätigkeit.
4. Für die Phänotyp-Beurteilung ist ein Sonderleiter zu bestimmen.
§ 3 Voraussetzungen für die Teilnahme
1. Zur Phänotyp-Beurteilung zugelassen sind nur Hunde, die
• in einem VDH-anerkannten Zuchtbuch oder Register eingetragen sind und nicht mit einem Zuchtverbot belegt sind.
• durch einen Mikrochip (oder eine Tätowiernummer) eindeutig identifizierbar sind.
• mindestens 15 Monate alt sind.
• nicht krank oder krankheitsverdächtig sind.
• am Tag der Phänotyp-Beurteilung folgende Unterlagen nachweisen und vorlegen:
o Original- Ahnentafel / -Registrierbescheinigung
o Bei Wiedervorstellung: das erste Phänotyp-Beurteilungs-Protokoll
2. Läufige Hündinnen sind vor Beginn der Phänotyp-Beurteilung dem Sonderleiter zu melden. Dieser regelt den Zeitpunkt der Teilnahme.
§ 4 Ablauf der Beurteilung
1. Die Identität des vorgestellten Hundes ist zu überprüfen.
2. Jeder vorgestellte Hund muss auf dem Phänotyp-Beurteilungs-Formblatt des TCD schriftlich beurteilt werden.
3. Überprüfung der im Standard vorgegebenen Merkmale (Formwertbeurteilung).
4. Beurteilung des beobachtbaren Hundeverhaltens
Das „Wesen“ eines Hundes ist überaus komplex, nicht einfach zu erfassen und folgt keinem einfachen Erbgang. Es ist die Gesamtheit aller angeborenen und erworbenen Verhaltensweisen, Eigenschaften und Fähigkeiten des Hundes, sowie seiner augenblicklichen inneren Zustände, die sein Verhalten zur Umwelt bestimmen.
Ziel der Verhaltensbeurteilung im Rahmen der Phänotyp-Beurteilung ist es, nur mit Hunden zu züchten, die sozial sicher sind, ein ungestörtes Sozialverhalten Artgenossen und Menschen gegenüber zeigen und weder Ausfälle einerseits noch Übersteigerungen andererseits im Bereich bestimmter Funktionskreise aufweisen. Hunde, die während der Phänotyp-Beurteilung Zeichen von Aggression oder extremer Ängstlichkeit zeigen, oder in bestimmten Situationen deutlich negativ auffallen, werden von der Zucht ausgeschlossen.
Die Beurteilung des beobachtbaren Hundeverhaltens ist Gegenstand der Phänotyp-Beurteilung – nicht die völlig irreale Trennung dieses Verhaltens in genetisch bedingte und erfahrungsbedingte Anteile. Dabei gilt es, die Angepasstheit, Anpassungsfähigkeit und die individuelle Reaktion des Hundes an normalen Umweltgegebenheiten und natürlichen und alltäglichen Reizen möglichst objektiv zu überprüfen (Alltagssituationen, wie z.B. Verhalten gegenüber fremden Menschen und
Artgenossen). Während der Phänotyp-Beurteilung darf kein Hund einem „Reizgewitter“ ausgesetzt
werden – jegliche Überprüfungen müssen in unbedrohlicher Situation mit Realitätsbezug ablaufen. Das beobachtbare Hundeverhalten während der Phänotyp-Beurteilung wird von dem Richter auf dem Phänotyp-Beurteilungs-Formblatt dokumentiert.
5. Aufgaben des Vorführenden: Vorführen des Hundes an loser Leine ohne wesentliche Hilfe bei der Gangwerksbeurteilung und im Stand (kein Halten an Kopf und Rute).
6. Verletzungsbedingte Mängel (Zahnverluste etc.) müssen durch ein tierärztliches
Gutachten bestätigt werden. Sollten zuchtausschließende Mängel ohne medizinische Indikation verdeckt werden, wird der Hund unter Angabe der Gründe zurückgestellt. Bei schwerwiegenden Manipulationsversuchen kann der Hund auch mit „Nicht bestanden“ bewertet werden.
7. Das Ergebnis einer Beurteilung kann lauten:
• Bestanden
• Zurückgestellt (mit Angabe von Gründen und Angabe der Zurückstellungsfrist. Zurückstellungen können erfolgen, wenn zu erwarten ist, dass sich ein festgestellter Fehler innerhalb der Zurückstellungsfrist verliert, oder wenn eine Manipulation vermutet wird.)
• Nicht bestanden (ein Hund, der die Phänotyp-Beurteilung nicht bestanden hat, kann nur einmal wieder vorgestellt werden. Eine Wartefrist besteht nicht.
(Zuchtausschließende Gründe sind in der Zuchtordnung vermerkt.)
8. Dem Hundebesitzer ist das Phänotyp-Beurteilungs-Formblatt im Original zu übergeben. Die Durchschrift erhält der Sonderleiter, der sie an die an den Vorsitzenden der Zuchtkommission weiterleitet.
§ 5 Schlussbestimmungen
1. Die Phänotyp-Beurteilung ist Bestandteil der Zuchtordnung des TCD.
2. Eine bestandene Phänotyp-Beurteilung ermöglicht nur dann den Zuchteinsatz, wenn alle anderen Anforderungen der Zuchtordnung erfüllt sind und der Hund nicht mit einem
Zuchtverbot belegt ist.
3. Die Phänotyp-Beurteilung-Teilnahmegebühren sind der aktuellen Gebührenordnung zu entnehmen.
4. Jeder Eigentümer haftet für die durch seinen Hund während einer Phänotyp-Beurteilung verursachte Schäden.
Stand: 20.02.2010
